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   BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94   

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https://dejure.org/1995,16658
BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94 (https://dejure.org/1995,16658)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 2 B 145.94 (https://dejure.org/1995,16658)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 2 B 145.94 (https://dejure.org/1995,16658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Nichtgewährung von Beihilfen für die Kosten des Besuches einer Behindertenwerkstatt - Reichweite ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94
    Auch gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der versorgungsberechtigte Vollwaise im Falle einer Dauerunterbringung nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteil vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333, 342 [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81] = Buchholz 237.1 Art. 86 Nr. 7).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 20.06.1997 - 2 B 177.96

    Umfang der tatsächlichen Pflegekosten für die Stufen I und II - Aufteilbarkeit

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht das Berufungsurteil weder von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1995 - (BVerwG 2 B 145.94 - noch von seinen Urteilen vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 63.63 - <BVerwGE 22, 160>, vom 12. Juni 1967 - BVerwG 6 C 28.67 - <BVerwGE 27, 189> bzw. vom 19. Dezember 1967 - BVerwG 2 C 125.64 - <BVerwGE 28, 353>) ab.

    Bei der gerügten Abweichung vom Beschluß des erkennenden Senats vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 - kann dahinstehen, daß der von der Beschwerde zitierte Text nicht dessen Gründen, sondern denen des mit jener Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. September 1994 - VGH 3 B 93.1302 - entnommen ist, da gemäß § 127 Nr. 1 BRRG auch die Abweichung des angefochtenen Urteils von dem eines anderen Oberverwaltungsgerichts gerügt werden kann.

  • VG Köln, 27.10.2005 - 16 K 1035/02

    Beihilfe zu den Aufwendungen eines Beamten für die Heimunterbringung seines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21.01.1982 - 2 C 46/81 -, a.a.O. und 24.08.1995 - 2 C 7/94 - , Buchholz 270 § 9 BhV Nr. 3 und Beschluss vom 28.03.1995 - 2 B 145/94 - , ZTR 1995, 334.
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